Politik
 Kanzleiaffäre

Nach einer Veröffentlichung im Magazin 'stern' vom 12. August 1993 (Nr. 33/93) war ich Gegenstand der "Kanzlei-Affäre". Dabei wurde mir vorgeworfen, dass ich während meiner Zeit als Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München und später als Mitglied der Bayerischen Staatsregierung meine Praxis als Rechtsanwalt zu Unrecht verpachtet hätte.

Die "Kanzlei-Affäre" bestimmte ab der Veröffentlichung im 'stern' den damals laufenden Münchner Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters und hat nach übereinstimmender Meinung das Wahlkampfergebnis stark beeinflusst. Nach der OB-Wahl wurde die Affäre mit einer Strafanzeige der GRÜNEN gegen mich fortgesetzt. Nach umfänglichen Ermittlungen, in denen ich und meine Anwaltskollegen die Einzelheiten der Verpachtung der Anwaltspraxis detailliert darstellen mussten, hat die Staatsanwaltschaft am 8. Februar 1996 das Verfahren gegen mich mangels irgendeines Tatverdachts eingestellt. Der von der Rechtsanwaltskammer München angerufene Bayerische Anwaltsgerichtshof stellte in einem Beschluss vom 7. Dezember 1995 fest, dass ich berechtigt gewesen bin, in der Zeit als Kreisverwaltungsreferent und Mitglied der Bayerischen Staatsregierung meine Praxis zu verpachten. Zu einem ähnlich eindeutigen Ergebnis kam auch der vom Bayerischen Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss. Zwischenzeitlich wurde behauptet, dass die Veröffentlichung meines rechtlich nicht zu beanstandenden Pachtvertrages im 'stern' deshalb möglich war, weil ein früherer Geschäftsführer des Anwaltskammer München ein Exemplar dieses Vertrages dem Hamburger Magazin illegal zugespielt hatte. Dieser Geschäftsführer der Anwaltskammer legte vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes München ein entsprechendes Geständnis ab und wurde wegen Geheimnisverrats am 28. November 1994 verurteilt. Die Münchner Presse hat darüber ausführlich berichtet.